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Sozialversicherungsprüfung kompakt
Risiken kennen – Prüfung mit Erfolg bestehen
Erhält ein Unternehmen eine Mitteilung vom Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung über die Durchführung einer Sozialversicherungsprüfung gilt es, sich auf die anstehende Prüfung umgehend und zielgerichtet vorzubereiten. Die Sozialversicherungsprüfung erstreckt sich auf sämtliche Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem sog. Gesamtsozialversicherungsbeitrag und beinhaltet ausgewählte Prüfschwerpunkte. Was bei der Vorbereitung beachtet werden sollte, damit Risiken frühzeitig erkannt werden, wird im folgenden Beitrag erläutert.
I. Sozialversicherungsprüfung im Überblick
Die Rentenversicherungsträger prüfen jährlich rund 800.000 Betriebe. Im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung (§ 28p SGB IV) erfolgt durch den Prüfdienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers nach vorheriger schriftlicher Ankündigung eine Überprüfung der Abführung der gesetzlichen Pflichtbeiträge durch den Auftraggeber oder Arbeitgeber. Dieser ist regelmäßig für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich und alleiniger gesetzlicher Haftungsschuldner. Die Sozialversicherungsprüfung erstreckt sich auf sämtliche Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem sog. Gesamtsozialversicherungsbeitra...