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Bilanzierung | Maßgebendes Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensions- und Jubiläumsrückstellungen
Mit Schreiben v. hat das BMF zum maßgebenden Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Stellung genommen.
Der BFH hatte mit Urteil v. - XI R 42/18 (BStBl 2020 II S. 271) entschieden, dass bei verschiedenen gegenüber einem Arbeitnehmer im Rahmen von Entgeltumwandlungen erteilten Pensionszusagen mit jeweils unterschiedlichen Pensionsaltern nach Wahl des Berechtigten hinsichtlich des jeweiligen Finanzierungsendalters auf den in den einzelnen Zusagen festgelegten Leistungszeitpunkten abzustellen ist. Das BMF übernimmt mit Schreiben v. die Rechtsauffassung des BFH zum Finanzierungsendalter von Pensionszusagen.