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FG Münster 04.04.2022 11 V 2680/21 AO, BBK 12/2022 S. 543

Steuerrecht | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen ab

Das FG Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen für den Zeitraum ab und gewährt Aussetzung der Vollziehung (AdV) für entsprechende Abrechnungsbescheide.

Das FG stützt sich auf die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes [i]Erwägungen des BVerfG gelten auch für Zinsanteil in den Säumniszuschlägenfür Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab . Da Säumniszuschläge neben der Funktion eines Druckmittels auch eine Gegenleistung für die verspätete Zahlung darstellen, haben sie insoweit einen zinsähnlichen Charakter. Damit gelten die Erwägungen des BVerfG auch für Säumniszuschläge i. S. von § 240 AO. S. 544

Hinweis:

Der 11. Senat des FG Münster schließt sich der Auffassung des 12. Senats des FG Münster an.

Der [i]Zinsanpassungsgesetz enthält keine Neuregelung zur Höhe der Säumniszuschläge Gesetzgeber hat es im Rahmen des sog. Zinsanpassungsgesetzes...