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BFH 06.12.2021 IX R 8/21, StuB 11/2022 S. 437

Einkommensteuer | Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen

Unter den (weit zu verstehenden) Begriff der Schuldzinsen können auch Kosten für das sog. Projektcontrolling fallen, wenn sie als Finanzierungskosten zu beurteilen sind, weil die Auszahlung der Darlehensraten durch die Bank davon abhängt, dass im Rahmen des Controllings für die Bank relevante Unterlagen vorbereitet und Controlling-Reports erstellt werden (Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4, 5 EStG; § 255 HGB).

Praxishinweise

Im Urteilsfall verlangte die finanzierende Bank im Rahmen der Finanzierung eines größeren, zur Vermietung bestimmten Gebäudekomplexes vom Darlehensnehmer die Installation eines „Controllings“ (qualifizierte baufachliche Betreuung während des gesamten Bauvorhabens, u. a. Koordination der Planung, Termin- und Leistungskontrolle, Inform...