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Die Bewertungsverfahren für die Grundsteuer
Der vorliegende Beitrag behandelt die Bewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswert- und Sachwertverfahren, dies unter dem Blickwinkel der gleichlautenden Ländererlasse v. (BStBl 2021 I S. 2334).
Allgemeines
Für die Bewertung bei der Grundsteuer sind zwei Verfahren vorgesehen:
das Ertragswertverfahren
das Sachwertverfahren.
Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Grundstücksart ab (zu den Grundstücksarten siehe STFAN 05/2022 S. 19).
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist ein typisiertes Verfahren.
A ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Für dieses wurde nach dem Ertragswertverfahren ein kapitalisierter Reinertrag i. H. v. 145.000 € ermittelt. Der abgezinste Bodenwert beträgt 51.000 €.
Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts ist wie folgt zu rechnen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
kapitalisierter Reinertrag: | 145.000 € | |
+ | abgezinster Bodenwert | 51.000 € |
= | Grundsteuerwert |
196.000 €
|
Abgezinster Bodenwert
Zur Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist vom Bodenwert auszugehen. Um den jeweiligen Abzinsungsfaktor zu bestimmen, benötigt man den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer des Gebäudes.
Hinsichtlich Ein- und Zweifamilienhäuser gilt zu beachten: Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäuser...