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Gesellschaftsrecht | Austritt eines GmbH-Gesellschafters im Wege der Kündigung
Die Satzung einer GmbH kann anordnen, dass ein kündigender Gesellschafter – ebenso wie im Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss – auch schon vor Zahlung seiner Abfindung endgültig aus der Gesellschaft ausscheidet. Ob der in diesem Fall bestehen bleibende Geschäftsanteil mangels gegenteiliger Satzungsanordnung bis zu seiner Verwertung durch die Gesellschaft trägerlos wird oder ihr vorübergehend treuhänderisch anfällt, bleibt offen ().