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Praxisleitfaden Sachbezüge: Gutscheine auf fremdem ZAG-Terrain
Seit dem Jahr 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten (z. B. Tankgutscheine) zwingend die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, um die privilegierte Sachbezugseigenschaft beanspruchen zu können. Auch nach Auslaufen der von der Finanzverwaltung mit (BStBl 2021 I S. 624) gewährten zweijährigen Übergangsfrist ist das ZAG für die meisten steuerlichen Praktiker allerdings unverändert „Neuland“. Deshalb bietet das neue (BStBl 2022 I S. 242) zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug eine willkommene Gelegenheit zur thematischen Auffrischung.
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Hintergrund
Durch 50 €-Gutscheine können (jeweils) rund 20 % Sozialversicherung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eingespart werden. Zudem entfällt die lohnsteuerliche Belastung beim Mitarbeiter (Grenzsteuerbelastung häufig 30 % oder mehr); die Popularität von Gutscheinen und Geldkarten ist daher ungebrochen.
[i]Abgrenzung zwischen Geldleistung und SachbezugBereits seit dem ist für die steuerliche Einordnung von 50 €-Gutscheinen (bis 12/2021: 44 €) nicht mehr der Rechtsgrund des Zuflusses, sondern die Erfüllungsweise des Arbeitgebers entscheidendes Kriterium; daneben muss die Gewährung zusätzlich zum o...