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BBK Nr. 11 vom

Buchungen bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

Karl-Hermann Eckert

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt im Grundsatz vor, wenn drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt (sog. Reihengeschäft). Es ist als Vereinfachungsregelung konzipiert und soll den Unternehmer von umsatzsteuerlichen Pflichten im Empfängerstaat befreien. Der Beitrag zeigt die Buchungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Position in der Lieferkette.

I. Begriff des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 1 UStG liegt vor, wenn

  • drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt,

  • die Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind (mit ihren in den jeweiligen Sitzstaaten erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern – USt-IdNr.),

  • der Gegenstand der Lieferungen aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt und

  • der Gegenstand der Lieferungen durch den ersten Lieferer oder den ers...