Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Phantomlohn in der Sozialversicherung (Teil 2/2)
Typische Fallstricke erkennen und Fehler vermeiden
Wenn die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besonders ärgerlich und teuer wird, war häufig der Phantomlohn die Ursache. Denn ein geschuldeter – wenn auch nicht gezahlter – Lohn bleibt beitragspflichtig. Arbeitgeber müssen sich dieses Thema bewusst machen und rechtzeitig die Probleme erkennen – bevor es zu spät ist!
Im wurden in die rechtlichen Grundlagen des Problems erarbeitet und die konkreten Probleme im Rahmen der Betriebsprüfung bei Phantomlohn in der Lohnfortzahlung und bei Arbeit auf Abruf anhand von Beispielfällen beleuchtet.
In diesem zweiten Teil des Beitrags werden die Probleme bei Phantomlohn durch Mindestlohnverstoß, nicht gewährten Urlaub, Zuschusspflicht des Arbeitsgebers bei der bAV und die Betriebsrisikolehre erläutert und entsprechende Lösungsvorschläge aufgezeigt.
I. Phantomlohn beim Mindestlohnverstoß
Der gesetzliche Mindestlohn wird seit dem durch das bereits am verabschiedete Mindestlohngesetz geregelt. Seit dem gilt ein branchenunabhängiger Mindestlohn von 9,82 €. Ab dem gilt ein Mindestlohn von 10,45 € und zum wird der Mindestlohn i. H. von 12 € eingeführt.
Der Gesetzgeber hat damit einen...