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Phantomlohn in der Sozialversicherung (Teil 1/2)
Typische Fallstricke erkennen und Fehler vermeiden
Wenn die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besonders ärgerlich und teuer wird, war häufig der Phantomlohn die Ursache. Denn ein geschuldeter – wenn auch nicht gezahlter – Lohn bleibt beitragspflichtig. Arbeitgeber müssen sich dieses Thema bewusst machen und rechtzeitig die Probleme erkennen – bevor es zu spät ist!
In diesem ersten Teil des Beitrags werden die rechtlichen Grundlagen des Problems erarbeitet und im Folgenden werden die konkreten Probleme im Rahmen der Betriebsprüfung bei Phantomlohn in der Lohnfortzahlung und bei Arbeit auf Abruf anhand von Beispielfällen beleuchtet.
Im zweiten Teil des Beitrags in der kommenden Ausgabe der Lohn und Gehalt direkt digital werden die Probleme bei Phantomlohn durch Mindestlohnverstoß, nicht gewährten Urlaub, Zuschusspflicht des Arbeitsgebers bei der bAV und die Betriebsrisikolehre erläutert und entsprechende Lösungsvorschläge aufgezeigt.
I. Das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung - Rechtsgrundlagen für den Phantomlohn
Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Der Gesetzgeber hat sich hier leider wie...