BFH  - IV R 6/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Betriebsaufgabe; Gleichheitsgrundsatz; Sonderbetriebsvermögen; Steuerstundungsmodell; Verlustausgleich

Rechtsfrage

Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?

Gesetze: EStG § 15b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
LAAAI-62109