BFH - IV R 6/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?
Betriebsaufgabe; Gleichheitsgrundsatz; Sonderbetriebsvermögen; Steuerstundungsmodell; Verlustausgleich
Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 635 Nr. 12
LAAAI-62109