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NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 150

Die Simultaninsolvenz bei der Zwei-Personen-Gesellschaft

Ab 1.1.2024 mit wünschenswerter Klarheit

Carsten Lange

Mit Wirkung zum gibt es eine Neuregelung in § 179 HGB zur Insolvenz der Kommanditgesellschaft. Hierzu heißt es in der BT-Drucks. 19/31105 und damit zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – wie folgt: „Die Vorschrift (Anm.: § 179 HGB) ermöglicht die einheitliche Abwicklung bzw. Sanierung einer GmbH & Co. KG im typischen Fall einer Simultaninsolvenz. Bislang ist dies nur mit einer teleologischen Reduktion der Vorschrift des geltenden § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB möglich. Die Neuregelung schafft für die Praxis die wünschenswerte Klarheit.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies: Bis zum herrscht diese wünschenswerte Klarheit im Hinblick auf eine Simultaninsolvenz noch nicht. Daher wird im ersten Teil dieser Darstellung die aktuelle (und noch bis zum ) geltende Gesetzeslage geschildert und dann im Weiteren diese zukünftige Gesetzesänderung dargestellt.

Kernaussagen
  • Bei einer „vertikalen Simultaninsolvenz“ führt das Insolvenzereignis sowohl zur Insolvenz der Gesellschaft als auch ihrer Gesellschafter in einem nahen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang.

  • Werden zeitnah sowohl ein Insolvenzantrag über das Vermögen einer GmbH & Co. KG als auch über das Vermögen deren K...