Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 21 vom Seite 1470

Bayerisches Grundsteuergesetz im Lichte der Steuergerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit

Daniel Bahn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1484Der Freistaat Bayern hat umfassenden Gebrauch von der Länderöffnungsklausel gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) v.  (GVBl 2021 S. 638, BayRS 611-7-2-F) verabschiedet. Es gilt, das Gesetz auf die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen aus dem Grundsteuerurteil des u. a. (NWB MAAAG-80435) und seine Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Steuergerechtigkeit innerhalb einer Kommune sowie bundes- und landesweit. Mit einem wertbezogenen Flächen-Lage-Modell könnte eine einfache und funktionale Alternative geschaffen werden, die wegen der Einbeziehung des Leistungsfähigkeitsprinzips die Probleme des reinen Flächenmodells entschärft.

Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

[i]LänderöffnungsklauselMit Schaffung der konkurrierenden Gesetzgebung und der Öffnungsklausel des Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG ist den Bundesländern grundsätzlich der Weg für abweichende Regelungen zum Grundsteuergesetz des Bundes eröffnet. Nachdem diese Möglichkeit ausdrücklich nicht beschränkt ist, überschreitet auch das Flächenmodell Bayerns nicht die grundgesetzliche Gesetzgebungskompetenz.

[i]BelastungsgrundAls verfassungsrechtlich notwendigen Belastungsgrund ...