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AGB | Unwirksame AGB eines Paket- und Expressdienstleisters
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Paketdienstleister verwendet, benachteiligt die Klausel „Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist.“ Verbraucher i. S. von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen, da sie den Dienstleister nicht verpflichtet, den Empfänger über die erfolgte Abstellung zu informieren und damit in die Lage zu versetzen, die Sendung bald an sich zu nehmen. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie eine Haftung des Paketdienstleisters für vorsätzlich oder leichtfertig verursachte Folgeschäden und Folgekosten bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets ausschließt, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB und § 449 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB und ist gegenüber Verbrauchern unwirks...