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KG | Rückständige Einlageverpflichtung des ausgeschiedenen Kommanditisten
Eine im Zeitpunkt des Ausscheidens eines Kommanditisten aus einer Fonds-KG noch offene Einlageverpflichtung stellt grds. unabhängig von ihrer Fälligkeit eine „rückständige Einlage“ (§ 167 Abs. 3 HGB) dar.
Nach Ansicht des Senats ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag keine dahingehende Einschränkung einer Verlusthaftung für ausgeschiedene Kommanditisten, dass der von ihnen noch nicht geleistete Teil der Pflichteinlage nur bei einer entsprechenden Einforderung durch einen Gesellschafterbeschluss „rückständig“ i. S. von § 167 Abs. 3 HGB sein soll. Weder dem Zweck und Wortlaut der Regelung noch den Interessen der Gesellschaft und der verbliebenen Gesellschafter entspricht eine solche Auslegung des Gesellschaftsvertrags, so das [i]Müller, NWB 36/2019 S. 2653Gericht. Allerdings hat der Senat den Zahlungsanspruch i. H. ...