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ISA (DE) 300: Planung einer Abschlussprüfung
Inhalte und deutsche Modifikationen
ISA (DE) 300 „Planung einer Abschlussprüfung“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 300 „Planning an Audit of Financial Statements“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 300 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.
Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE), werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.
Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), WP Praxis 11/2021 S. 360, NWB LAAAH-92961
ISA (DE) 300 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 300 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.
Im Standard sind die Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer für die bzw. bei der Planung einer Abschlussprüfung – primär für den Fall der Folgeprüfung – formuliert. Sie zielen darauf ab, Abschlussprüfungen so zu planen, dass sie wirksam durchgeführt werden.
ISA (DE) 300 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen.
I. Bedeutung und Aktualität des Themas
Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein. Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 300 „Planung einer Abschlussprüfung“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 300 „Planning an Audit of Financial Statements“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .
ISA (DE) 300 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Risikobeurteilungen und Reaktion auf beurteilte Risiken“ (ISA 300-499). Der Standard formuliert Regelungen zu den Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer für die bzw. bei der Planung einer Abschlussprüfung – grundsätzlich für den Fall der Folgeprüfung – und bezweckt, Abschlussprüfungen so zu planen, dass sie wirksam durchgeführt werden. Über ISA 300 hinaus enthält ISA (DE) 300 Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.
Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA S. 196(DE) 300, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 300 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.
Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgend werden der Anwendungsbereich, Funktion und zeitliche Einteilung der Planung sowie Anwendungszeitpunkt und Ziel des Standards (Abschnitt III.) beschrieben. Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal und zum Teil auch visuell dargestellt (Abschnitt IV.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt V.).