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Gründung: Digitale Möglichkeiten werden ausgebaut
Bisher war eine Online-Gründung nur möglich, wenn die Gründer das Stammkapital in Form von Geld aufbringen. Für Gründungen mit Sacheinlagen galt das nicht. Das ändert sich ab August 2022: Nur bei Einlagen, die notariell beurkundet werden müssen, etwa Grundstücken, ist weiter keine Online-Gründung möglich. Auch die Möglichkeiten von Online-Beglaubigungen per Video sollen erweitert werden. Grundlage ist das ab August geltende Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Weitere Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/e6lad.
Fischl/Ernst/Achatz, Digitalisierung: So können Sie Ihre Mandanten bestmöglich unterstützen, NWB-BB 3/2022 S. 81, NWB MAAAI-04295