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NWB BB 6/2022 S. 162

Netzgeschwindigkeit: Internet oft langsamer als vertraglich zugesagt

Die Netzgeschwindigkeit ist in vielen Fällen erheblich schlechter als vertraglich zugesagt, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Seit Dezember 2021 erhielt die Agentur 15.000 Messprotokolle, aus denen fast ausschließlich hervorgeht, dass Nutzern ein Minderungsanspruch bei der Bezahlung zusteht.

Seit Dezember 2021 steht Verbrauchern, darunter auch Selbständigen oder Angestellten im Homeoffice, das Recht zu, die Entgelte gegenüber Anbietern zu reduzieren, wenn diese nicht die im Vertrag versprochenen Geschwindigkeiten liefern. Anbieter müssen Nutzern ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, aus dem die maximale, die minimale und die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit hervorgeht. Von diesen Leistungsmerkmalen darf es keine „erheblichen“, kontin...