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GmbH: Gesellschafterversammlung virtuell halten
Die virtuelle Gesellschafterversammlung mit rechtswirksamer Beschlussfassung ist bei GmbHs nur möglich, wenn es im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Ansonsten müssen Beschlüsse ohne Präsenz im Umlaufverfahren gefasst werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der bei GmbHs eine virtuelle Beschlussfassung dauerhaft ermöglicht und die aktuelle Übergangslösung ablösen soll, die Ende August 2022 ausläuft. Ggf. sollten GmbHs prüfen, ob man generell den Gesellschaftervertrag anpassen kann.