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Einkommensteuer | Steuerpflicht von Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote (BMF)
Halter von Elektroautos können im sog. Treibhausgasminderungs-Quotenhandel die CO2-Emissionseinsparung, welche durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, dem Handel mit sog. Treibhausgasminderungs-Quoten anbieten und dadurch Prämienzahlungen erhalten. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein. Hierauf macht das BMF aufmerksam.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2022 können Halter von reinen Elektrofahrzeugen die mit ihrem Ladestrom verbundene CO2-Ersparnis nutzen, um sie gegen Prämienzahlungen dem Handel mit sog. Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten. Die Prämienzahlungen, die Halter von Elektrofahrzeugen dafür erhalten, können steuerpflic...