Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
In seinem zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation regelt das BMF insbesondere unter welchen Voraussetzungen Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter für Telekommunikationsdienstleistungen als Leistungsempfänger nicht Steuerschuldner sind.
I. Hintergrund
Die Bereitstellung von einem Internet- und/oder TV-Anschluss stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Für im Inland steuerbare sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation geht nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 i.V. mit Abs. 5 Satz 6 UStG die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über, sofern der Leistungsempfänger als Wiederverkäufer anzusehen ist. Dies ist der Fall, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Dienstleistung in der Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch von untergeordneter Bedeutung ist. Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter sind von dem grundsätzlich eng auszulegenden Begriff des Wiederverkäufers regelmäßig nicht erfasst.
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF-Schreibens vom 2.5.2022
Zu den Nebenleistungen einer...