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BBK Nr. 10 vom

Aufbau und Anfertigung einer Investitionscontrolling-Richtlinie

Formulierungsbeispiele zur unternehmensindividuellen Ausgestaltung

Prof. Dr. Ludwig Hierl

Nach § 91 Abs. 3 AktG in der Fassung des FISG hat der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) einzurichten. Eine Investitionscontrolling-Richtlinie (ICR), die häufig etwas kürzer als Investitionsrichtlinie bezeichnet wird, ist ein typischer Bestandteil eines solchen IKS-RMS. Als Ausgangsbasis für eine unternehmensindividuelle Ausgestaltung einer internen ICR werden in diesem Beitrag ausgewählte formale und inhaltliche Aspekte beispielhaft prozessual und instrumental skizziert.

Die in der ausführlichen Fassung des Beitrags beispielhaft skizzierten Ausführungen können die Basis bilden für die Ausgestaltung einer unternehmensindividuellen Investitionscontrolling-Richtlinie, die insbesondere auch bei kleineren und mittleren Unter-nehmen zur Verbesserung des Investitionsmanagements beitragen kann.

Normative Vorgaben zur Umsetzung gibt es nicht. Eine Differenzierung von u. a. der Durchführungsform von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie der Genehmigungsebene in Abhängigkeit vom jeweiligen Investitionsvolumen und den damit verbundenen Risiken wird empfohlen.

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