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BBK Nr. 10 vom

Bilanzierung von Corona-Hilfen im Jahresabschluss 2021

Dr. Johannes Riepolt

Bei den Corona-Hilfen handelt es sich um neuartige öffentliche Förderprogramme, deren Rechtsgrundlage und Bilanzierung noch nicht abschließend in Bilanzierungspraxis, Besteuerungspraxis und Rechtsprechung behandelt wurde. In diesem Buchführungs-Seminar wird daher basierend auf dem aktuellen Meinungsstand die Buchung von Corona-Hilfen im Jahresabschluss zum anhand des SKR 04 für das Szenario dargestellt, in dem die Antragstellung im Jahr 2021, die Schluss- bzw. Endabrechnung im Jahr 2022 erfolgt. Der Fokus des Buchführungs-Seminars liegt auf der buchhalterischen Erfassung der Corona-Hilfen, weshalb vereinfachende Annahmen im Beispielsfall getroffen werden, um mögliche Konstellationen darzustellen. Auf Details bezüglich der materiellen Förderbedingungen und der Antragstellung wird nicht eingegangen.

I. Übersicht über bestehende Corona-Hilfen

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen wurden seit 2020 umfangreiche staatliche Hilfsmaßnahmen gewährt. Unabhängig vom Hilfsprogramm im Einzelfall ist hierbei i. d. R. zunächst ein Antrag – ggf. auf Basis geschätzter Umsatzzahlen un...

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