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BBK 10/2022 S. 444

Steuerrecht | Energiepreispauschale geplant

Der Gesetzgeber plant in einem neuen Abschnitt des EStG (§§ 112 bis 122 EStG) die Einführung einer sog. Energiepreispauschale von 300 € brutto.

Diese Pauschale soll nur Steuerpflichtigen gewährt werden, die entweder Gewinneinkünfte gem. §§ 13, 15 oder 18 EStG oder Einkünfte [i]Pauschale nur für Arbeitnehmer und für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünftenaus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG erzielen; die pauschal besteuerte Beschäftigung in einem Minijob genügt. Rentner sollen jedoch nicht begünstigt sein. Die Pauschale soll steuerpflichtig sein, da sie als fiktiver Arbeitslohn oder – soweit der Steuerpflichtige nicht Arbeitnehmer ist – als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG behandelt wird. Die [i]Auszahlung im September 2022Auszahlung soll im September 2022 durch die Arbeitgeber erfolgen. Bei Steuerpflichtigen, die nur Gewinneinkünfte erzielen, ohne Arbeitnehmer zu sein, soll die Pauschale bei der Einkommensteuervorauszahlung ...