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RENO Nr. 5 vom Seite 11

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Einkommensteuererstattung ist Insolvenzmasse

Über das Vermögen der Klägerin wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Ablauf der Abtretungsfrist am und der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung gibt die Klägerin die Steuererklärungen für 2016 und 2017 selbst ab, die Erklärungen für 2012 bis 2015 der Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, dass die Erstattungsansprüche für die vorstehenden Jahre zur Insolvenzmasse gehören. Die Klägerin meint jedoch, dass diese Ansprüche nach Ablauf der Abtretungsfrist neu erworben wurden. § 35 Abs. 1 InsO regelt, dass das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen erfasst, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Ein Steuererstattungsanspruch, der in einen Veranlagungszeitraum fällt, der vor der rechtskräftig ersteilten Restschuldbefreiung und dem Ablauf der Abtretungsfrist fällt, ist nach Auffassung des BGH jedoch Bestandteil des Insolvenzverfahrens ( KIEHL ZAAAI-03138).

Leitsatz: Wird dem Schuldner im laufen...

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