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STFAN Nr. 5 vom Seite 25

Voraussichtlich dauernde Wertminderung im Anlagevermögen

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH hat im Januar 2019 eine Maschine zu Anschaffungskosten von 300.000 € gegen Banküberweisung erworben. Die Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre, die jährliche Abschreibung beträgt bei linearer Abschreibung 30.000 €. Zum beträgt der Teilwert dieser Maschine nur noch 90.000 € bei einer Restnutzungsdauer von sieben Jahren.

Einführung

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind zum jeweiligen Bilanzstichtag mit den (fortgeführten) Anschaffungskosten zu bewerten. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser steuerrechtlich angesetzt werden. Als Teilwert bezeichnet man den Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

In der Regel lässt sich der Teilwert nur im Wege der Schätzung nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles ermitteln. Zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts bestehen von der Rechtsprechung aufgestellte Teilwertvermutungen. Danach entspricht der Teilwert bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu späteren, dem Ze...BStBl 1989 II S. 183

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