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STFAN Nr. 5 vom Seite 19

Die Grundsteuer

Steuerberater Christoph Wenhardt

Vom bis zum  muss für alle Grundstücke eine sog. Grundsteuererklärung abgegeben werden. Im Folgenden soll – zum besseren Verständnis – ein kurzer Überblick über die grundsteuerlichen Regelungen gegeben werden, insbesondere unter dem Blickwinkel der aktuellen Gesetzesänderungen. Auf weitere Einzelheiten soll hier auf die Beiträge zur Grundsteuer in STFAN 04/2020 S. 12 und STFAN 06/2020 S. 9 verwiesen werden.

Allgemeines

Schwerpunktmäßig wird auf das Feststellungsverfahren bzw. die Bewertung von unbebauten Grundstücken sowie auf die Grundstücksarten eingegangen.

Ein weiterer Beitrag behandelt die Bewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswert- und Sachwertverfahren, dies unter dem Blickwinkel der gleichlautenden Ländererlasse vom (BStBl I, 2021, S. 2334).

Modelle

Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem sog. Bundesmodell um, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde.

Info

Der vorliegende Beitrag stellt hierbei das Bundesmodell vor.

Die folgenden Bundesländer wenden ein eigenes Grundsteuermodell an: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Auf diese Modelle wird hier nicht im Einzelnen eingegangen.

Überblick zur Grundsteuer

Erhebun...

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