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ZFA Nr. 5 vom Seite 26

Welche Änderungen gibt es beim Mindestlohn?

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Das hat das Bundeskabinett am beschlossen. Von der Erhöhung sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren, viele von ihnen arbeiten in Dienstleistungsberufen.

Warum und für wen gibt es einen Mindestlohn?

Die Bundesregierung erhöht den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf zwölf Euro die Stunde. Er soll dann für 15 Monate gelten. Mitte 2023 wird wieder die unabhängige Mindestlohnkommission über den nächsten Erhöhungsschritt ab dem bestimmen.

Im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde eingeführt. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn schützt die Arbeitnehmenden vor unangemessen niedrigen Löhnen und soll damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb und zu mehr Stabilität im sozialen Sicherungssystem beitragen. Arbeit soll sich lohnen und einen gewissen Standard garantieren. Damit kann dann auch der private Konsum in Deutschland angekurbelt werden und so zum Wirtschaftswachstum beitragen. Die Rechtsquelle für den gesetzlichen Mindestlohn ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).

Der gese...

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