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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Gebäudeabschreibung: Anscheinsbeweis für Abbruchabsicht bei Grundstückskauf

Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster besteht ein Anscheinsbeweis für eine Abbruchabsicht im Zeitpunkt des Kaufs, wenn ein Gebäude innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung abgebrochen wird. Die Abbruchkosten sind dann Herstellungskosten des anschließend neu errichteten Gebäudes und wirken sich nur über die Abschreibung aus. Der Steuerpflichtige kann den Anscheinsbeweis aber entkräften.

Wird ein Gebäude, das objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbraucht ist, innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung abgebrochen, besteht ein Anscheinsbeweis für eine Abbruchabsicht im Zeitpunkt des Kaufs. – Das hat aktuell das FG Münster entschieden. Die Abbruchkosten sind dann Herstellungskosten des anschließend neu errichteten Gebäudes und wirken sich nur über die Abschreibung aus.

Der Steuerpflichtige kann den Anscheinsbeweis aber entkräften, indem er darlegt, dass es zu einem Abbruch aufgrund eines ungewöhnlichen, atypischen Geschehensablaufs gekommen ist. Kostensteigerungen reichen als Argument allerdings regelmäßig nicht aus. Genauso wenig wie die Änderungen eines Nutzungskonzepts, das im Zeitpunkt des Kaufs noch nicht abgeschlossen wa...