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Wirtschaftsprüfung | Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig (LG)
Das Landgericht München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum und zum sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt (FG München I, Urteil v. - 5 HK O 15710/20; nicht rechtkräftig).
Hierzu führt das LG München I weiter aus:
In dem Urteil musste die Kammer nicht abschließend entscheiden, ob die Saldenbestätigungen für Treuhandkonten bei einer asiatischen Bank tatsächlich gefälscht waren und die entsprechenden Third Party Acquiring-Geschäfte zumindest im Wesentlichen nicht stattgefunden haben, worauf sich der klagende Insolvenzverwalter berufen hatte. Nach diesem Vortrag müsste von einer Überbewertung von Aktiva ausgegangen werden, woraus sich aufgrund von § 256 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AktG die ...