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FG München | Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge eines in Italien ansässigen vormaligen deutschen Notars
Deutschland steht kein Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus der Notarkasse eines nunmehr in Italien ansässigen vormaligen deutschen Notars zu.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und hat seit 2002 seinen Wohnsitz in Italien. Er war bis zu seinem Ruhestand Notar in Bayern. Seit dem bezieht der Kläger Versorgungsbezüge von der bayrischen Notarkasse, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Nachdem weder der Kläger noch der Insolvenzverwalter für die Veranlagungszeiträume 2015 und 2016 (Streitjahre) Einkommensteuererklärungen abgegeben hatten, schätzte [i]Das Finanzgericht bejaht ein Besteuerungsrecht Italiens nach Art. 22 Abs. 1 DBA Italiendas Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen und berücksichtigte hierbei u. a. die von der Notarkasse elektronisch übermittelten Versorgungsbeträge des Klägers. Der Kläger und der ...