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Steuerrecht | Kein lohnsteuerlicher Pauschalsteuersatz für Vorstands-Weihnachtsfeier
Der Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen kommt nur für solche Veranstaltungen in Betracht, an denen alle Betriebsangehörigen teilnehmen können. Für eine Feier des Vorstands oder der Führungskräfte ist der Pauschalsteuersatz des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht zu gewähren.
Bei der Klägerin wurde 2015 eine Feier des Vorstands durchgeführt, die Kosten i. H. von 8.034 € auslöste. [i]Vorstandsfeier sowie Feier für die Führungskräfte Außerdem führte der obere Führungskreis eine Weihnachtsfeier durch, die zu Kosten von ca. 168.000 € führte. Das Finanzamt sah hierin jeweils Arbeitslohn und wandte im Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid sowie im Lohnsteuer-Haftungsbescheid Steuersätze von 81,81 % für die Vorstandsmitglieder und 62 % für den Führungskreis an.
Das [i]Pauschaler Lohnsteuersatz setzt vertikale Beteiligung voraus FG ging zwar von einer Betriebsveranstaltung i. S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG aus; denn diese Vorschrift verlangt nicht,...