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Gewinn aus Restschuldbefreiung
Das BMF hat ein Schreiben zur sachlichen Unbilligkeit von aus dem rückwirkenden Ansatz des Ertrags aus einer Restschuldbefreiung resultierenden Steuerforderungen bei Betriebsaufgabe nach Insolvenzeröffnung veröffentlicht (, NWB LAAAI-59398).
Für die ertragsteuerrechtliche Behandlung des Gewinns aus einer Restschuldbefreiung gilt Folgendes: Abweichend von den Aussagen im , NWB HAAAD-34808 (BStBl 2010 I S. 18), stellt die erteilte Restschuldbefreiung ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkendes Ereignis dar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben wurde.
Hinweis: Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen an...