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Erbschaftsteuer – Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters (BFH)
Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das Finanzgericht das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.
Anmerkung von Prof. Dr. Matthias Loose, Richter im II. Senat des BFH:
Der BFH hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass das Vermögen einer intransparenten, wirksam gegründeten ...