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Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen
In seinem zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen bezieht sich das BMF auf die Veröffentlichung des und nimmt hierzu nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung.
I. Hintergrund
Mit , hatte der BFH entschieden, dass ein Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug könne für den Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH in diesem Zusammenhang jedoch dann bestehen, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.
Ein Arbeitnehmer beabsichtigte die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit über eine von ihm zu gründende Ein-Mann-GmbH, die die Betriebsmittel einer anderen Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmenskaufs erwerben sollte. Der beim FA nicht als Unternehmer geführte Arbeitnehmer begehrte den Vorsteuerabzug aus von ihm bezogenen Eingangsleistungen (u. a. Beratungsleistungen). Während das...