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Steuerrecht | Einlage des Gesellschafters in überschuldete GmbH zur Darlehenstilgung als Gestaltungsmissbrauch
Eine nur buchhalterisch vollzogene Einlage eines GmbH-Gesellschafters in seine überschuldete GmbH, die sogleich zur buchhalterischen Tilgung des Darlehens des GmbH-Gesellschafters verwendet wird, stellt einen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO dar. Richtigerweise ist ein gewinnerhöhender Forderungsverzicht anzusetzen.
Die [i]Klägerin war überschuldet und wirtschaftlich nicht mehr aktivKlägerin war eine panamesische Kapitalgesellschaft (S.A.), deren Sitz der Geschäftsleitung in Deutschland war. Alleingesellschafterin war die B-AG. Die Klägerin war überschuldet, wirtschaftlich nicht mehr aktiv und hatte gegenüber der B-AG im Jahr 2011 langfristige Verbindlichkeiten von ca. 12,6 Mio. €, die mit einem Rangrücktritt versehen waren; hinzu kamen kurzfristige Verbindlichkeiten i. H. von 4,7 Mio. €. Im Jahr 2011 erklärte sich die B-AG zu einer Einlage i. H. v...