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WP Praxis Nr. 5 vom Seite 170

IDW EQMS 2: Auftragsbegleitende Qualitätssicherung

Auftragsbegleitende Qualitätssicherung erhält eigenen IDW Qualitätsmanagementstandard

WP/StB Dr. Reiner Deussen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erarbeitet für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer fachliche Regeln sowie Grundsätze zur Sicherung der Qualität der Berufsarbeit. Die Verlautbarungen berücksichtigen und konkretisieren regelmäßig die einschlägigen gesetzlichen Normen und internationalen Vorgaben (insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ) und die Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB).

Deussen, Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfung, WP Praxis 4/2022 S. 134, NWB HAAAI-58144

Kernaussagen
  • Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung betrifft nicht nur die Prüfungen der Jahresabschlüsse von Unternehmen des öffentlichen Interesses, sondern grundsätzlich alle gesetzlichen Abschlussprüfungen. Durch IDW EQMS 2 werden diese Anforderungen erweitert auf andere Prüfungen i. S. von § 2 Abs. 1 WPO sowie Aufträge zu verwandten Dienstleistungen.

  • Sofern die Durchführung einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann es erforderlich sein, eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung zu veranlassen, um Risiken der Abschlussprüfung wirksam einzudämmen.

  • Die mittelständisch geprägten Wirtschaftsprüfungspraxen müssen sich auf jeden Fall intensiv mit dem neuen Qualitätsmanagementstandard IDW EQMS 2 auseinandersetzen und ihr Qualitätssicherungssystem entsprechend anpassen, sofern dies nicht im Rahmen der Umsetzung des IDW QS 1 bereits geschehen ist.

I. Einordnung der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems

Die Einrichtung, Durchsetzung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems ist in § 55b WPO geregelt. Durch § 57 Abs. 4 Nr. 5 WPO (Satzungsermächtigung) kann der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer bestimmte Bereiche in der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer regeln, wovon er in § 48 BS WP/vBP Gebrauch gemacht hat.

In der Vergangenheit war es zumindest umstritten, ob eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen, die nicht unter die Vorschrift des § 319a HGB fielen, unter bestimmten Umständen verpflichtend sein könnte. Durch die Neufassung der Berufssatzung im Jahr 2016 ist dahingehend Klarheit geschaffen worden, dass eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung für gesetzliche Abschlussprüfungen auch dann in Betracht kommt, wenn es sich nicht um Prüfungsfälle handelt, die unter den Anwendungsbereich des § 319a HGB fallen. Die Berufssatzung und ihr folgend der IDW Qualitätsmanagementstandard QS 1 haben zur Regelung der Auftragsabwicklung Vorgaben zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung gemacht. Die auftragsbezogene Qualitätssicherung umfasst danach die Einholung von fachlichem Rat (Konsultation), die Berichtskritik und die auftragsbegleitende Qualitätssicherung. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat im Rahmen der Planung und der Abwicklung seiner Prüfung unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung festzulegen, welche Instrumente der auftragsbezogenen Qualitätssicherung anzuwenden sind.

II. Regelungen zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung in der Berufssatzung und im IDW QS 1