NWB Nr. 16 vom Seite 1081

Steuererklärungen 2021

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

An Arbeit mangelt es nicht in Deutschlands Steuerkanzleien. Und nun stehen auch schon die ersten Steuererklärungen 2021 an! Was haben Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung Neues gebracht? Unsere NWB-Schwerpunktausgabe bringt Sie und Ihre Mitarbeiter schnell auf Stand.

Den Anfang macht Sowinski auf mit der Einkommensteuererklärung 2021. Unter anderem ist hier die neue Mobilitätsprämie für Geringverdiener zu erwähnen, die in 2022 erstmals für 2021 ausgezahlt wird. Für deren Antrag ist die neue Anlage Mobilitätsprämie vorgesehen. Neu ist auch die im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge eingeführte behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Ein neuer Abs. 4 in § 10 Altersvorsorge-DV wirkt sich hingegen auf die Anlage AV aus, auf der nun auch der Widerruf des Verzichts auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug möglich ist. Von den Auswirkungen der Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) sind die Anlagen KAP und KAP-BET betroffen.

Über die für die Körperschaftsteuererklärung 2021 zu beachtenden Neuerungen informieren Stuber-Köth/Franke auf . So brachte der Gesetzgeber die komplexen Anti-Hybrid-Regelungen im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes zum Abschluss, die, wie die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung des § 4k EStG oder die flankierend eingeführte (Teil)Versagung der Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG, rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anwendbar sind. Für Aufsehen sorgte die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die jüngst geänderte BFH-Rechtsprechung zur Konzernfinanzierung. Auch zur Schwellenberechnung bei unterjährigem Erwerb von Streubesitz, der Anerkennung von inkongruenten Gewinnausschüttungen und den Tücken bei Organschaftsverträgen sind interessante Urteile gefallen.

Rengier gibt auf einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gewerbesteuerrechts. Für die Gewerbesteuererklärung 2021 ist vor allem die Änderung der Vorschriften der erweiterten Kürzung durch das Fondsstandortgesetz hervorzuheben, die von der Praxis lang ersehnte Erleichterungen gebracht hat. So ist bereits im Erhebungszeitraum 2021 z. B. die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen innerhalb einer „Schmutzgrenze“ von 5 % für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung unschädlich. Dies beseitigt einen der wesentlichen praktischen Fallstricke.

Von Corona-Hilfen über umsatzsteuerliche Organschaft und feste Niederlassung bis hin zu Rechnungstellung und Reiseleistungen. Robisch/Greif stellen auf die wesentlichen Entwicklungen bei Gesetzgebung, nationaler und europäischer Rechtsprechung sowie die Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung im vergangenen Jahr übersichtlich dar und bringen Sie so für die Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung 2021 auf den neuesten Stand.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 1081
FAAAI-60008