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NWB Sanieren 4/2022 S. 125

Corona – Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV (BMWi)

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit dem Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Verlängert wird auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz u. a. aus:

Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und w...