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BGH 20.01.2022 III ZR 194/19, StuB 8/2022 S. 313

Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz

(1) Zur Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz. (2) Zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung ist im Zivilprozess i. d. R. die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten, es sei denn, das Gericht verfügt ausnahmsweise selbst über die notwendige besondere Sachkunde und weist die Parteien zuvor hierauf hin (Fortführung von Senat, Urteil vom - III ZR 65/06, NJW-RR 2007 S. 357, Rz. 14, und , NWB NAAAH-22300, VersR 2019 S. 1033, Rz. 9; Bezug: § 252, § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).

Praxishinweise

(1) In dem BGH-Urteil heißt es: Wenn eine Forderung risikobehaftet ist, ist diesem Umstand durch eine Abschreibung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1, § 253 Abs. 4 HGB Rech...