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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des Stellung genommen ().
Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil v. - V R 8/15, BStBl 2022 II S. xxx, entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen v. - C-137/02, Faxworld, und v. - C-280/10, Polski Trawertyn, auch im Zusammenhang mit Übertragungsvorgängen auf Gesellschaften bestehen könne (Rn. 13 bis 17). Die vom Kläger bezogenen Beratungsleistungen seien aber – anders als die Vermögensgegenstände in den Sachverhalten der EuGH-Urteile Faxworld und Polski Trawertyn – auch im Fall einer tatsächlich gegründeten GmbH nicht auf die GmbH übertragbar gewesen. Durch sie seien keine auf eine GmbH übertragbar...