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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 4

Schätzung bei Doppelverkürzung im Strafverfahren

Dr. Matthias Gehm

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob bei der nicht vollständigen Erfassung des Wareneinsatzes, um den Umfang der Ausgangsumsätze zu verschleiern (sogenannte Doppelverkürzung), eine Warenverkehrsrechnung im Steuerstrafverfahren in Betracht kommt. Der Fall betraf eine GmbH, die im Fleischhandel tätig war. Doppelverkürzungen kommen darüber hinaus insbesondere im gastronomischen Bereich häufiger vor.

I. Leitsatz (nicht amtlich)

Eine Warenverkehrsrechnung zur Ermittlung des Umfangs der verkürzten Umsatzsteuer scheidet aus, wenn der Warenanfangs- und Warenendbestand nicht feststehen, weil ein Fall der Doppelverkürzung gegeben ist.

II. Sachverhalt

Der Angeklagte, Geschäftsführer der im Fleischhandel tätigen X GmbH, war von der Vorinstanz, dem Landgericht Hamburg (), zu einer Haftstrafe wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer 2010 bis 2013 sowie versuchter Umsatzsteuerhinterziehung 2014 als auch Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer 2009 bis 2013 wie auch versuchter Körperschaft- und Gewerbesteuerhinterziehung 2014 zu Gunsten der X GmbH verurteilt worden.

Hintergrund der Verurteilung war, dass die Vorinstanz zu der Feststellung gelangte...