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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 25 | Private Veräußerungsgeschäfte: Neuer Musterprozess zur Besteuerung von Kryptowährungen

Das erste beim Bundesfinanzhof anhängige Musterverfahren zur Besteuerung von Kryptowährungen ist erledigt, weil der Kläger die Revision zurückgenommen hat. Das FG-Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist aber schon wieder ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof zu der Frage anhängig, ob eine Kryptowährung ein anderes Wirtschaftsgut i. S. von § 23 EStG ist. Das eröffnet die Möglichkeit, auch weiterhin vergleichbare Fälle offen zu halten und vom Ruhen des Verfahrens zu profitieren.

In unserer März-Ausgabe 2022 hatten wir Sie ausführlich darüber informiert, dass ein erstes Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist – zur Besteuerung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen. Konkret: zu der Frage, ob eine Kryptowährung ein anderes Wirtschaftsgut i. S. von § 23 EStG ist und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften fällt. Das FG Baden-Württemberg hatte dies in erster Instanz bejaht.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass der Kläger die Revision leider zurückgenommen hat. Das FG-Urteil ist damit rechtskräftig.

Die gute Nachricht lautet aber: Es ist schon wieder ein neues Verfahren zu derselben Rechtsfrage beim IX. Senat des BFH ...