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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 15 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Grundstücksverwaltung erst im Laufe des Gründungsjahrs

Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig ist. Dasselbe Problem stellt sich, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert wurde.

Eine Entscheidung zur Gewerbesteuer hat es ebenfalls in diese Ausgabe geschafft. Bei der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen drohen ja zahlreiche Probleme, die es zu vermeiden gilt. Wir haben uns schon häufiger damit befasst . Jetzt gibt uns ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs die Gelegenheit, auf eine weitere Stolperfalle hinzuweisen.

Das ist richtig. – Im Streitfall hatte eine Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister das Eigentum an der Immobilie erworben. Also erst im Laufe des Erhebungszeitraums mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes begonnen. Die Anbahnung des Grundstückskaufs war nicht durch die Klägerin selbst vorgenom...