Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
10. Aufl. 2022
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V
1 Ver.di
ist die Abkürzung für → Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.
2 Verbandskörperschaft
ist eine → Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Mitglieder → juristische Personen sind, die sich zum Erreichen eines öffentlichen Zweckes zusammengeschlossen haben, z. B. kommunale Zweckverbände, Umlandverbände.
3 Verbraucher
ist nach der Legaldefinition des § 13 des → Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede → natürliche Person, die ein → Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4 Verbrauchsgüter
sind solche → Güter (Konsum- oder Produktionsgüter), die nur eine einmalige Nutzung gestatten und dabei als selbstständiges Gut untergehen oder verbraucht werden (z. B. Nahrungsmittel, Toilettenpapier).
5 Verbrauchsgüterkauf
ist nach der Legaldefinition des § 474 Abs. 1 Satz 1 des → Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein → Vertrag, durch den ein → Verbraucher von einem → Unternehmer eine Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) kauft. Um einen Verbrauchgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben ...