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Steuern mobil Nr. 4 vom 01.04.2022

Betriebsstätte eines Taxiunternehmers in Büroräumen der Schweizer Taxi-Zentrale

Ein Schreibtisch zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Taxiunternehmern sowie ein zur alleinigen Nutzung ausschließlich dem Steuerpflichtigen überlassener Standcontainer in den Räumen einer Schweizer Taxi-Zentrale können nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg die Schweizer Betriebsstätte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen darstellen. Infolgedessen können die gewerblichen Einkünfte im Inland steuerfrei sein und nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

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Können Räume in einer Schweizer Taxi-Zentrale die Betriebsstätte eines Taxiunternehmers darstellen? Und infolgedessen die gewerblichen Einkünfte im Inland steuerfrei sein? – Das hat das FG Baden-Württemberg jüngst bejaht – bei dem nächsten anhängigen Verfahren, das wir uns nun ansehen wollen.

Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger betrieb in der Schweiz ein Taxiunternehmen. Er war Mitglied einer Schweizer Taxi-Genossenschaft. In den Büroräumen der Taxizentrale stand ihm dauerhaft zur gemeins...