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Gesetzgebung | Bundestag berät Entwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ (BT-Drucks. 20/1111) erstmals beraten. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Dabei übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise will die Bundesregierung ein Bündel steuerlicher Maßnahmen in Kraft setzen oder verlängern. Zu den im Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ enthaltenen Maßnahmen gehört u.a. eine Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro.
Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 ...