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WPK | Gegenstand der Auftragsprüfungen von Kreditinstituten in der Qualitätskontrolle
Aus ihrem Mitgliederkreis erreichte die WPK die Anfrage: „Umfassen die Auftragsprüfungen von Kreditinstituten bei einer Qualitätskontrolle neben der Prüfung des Jahresabschlusses auch die aufsichtsrechtlich relevanten Prüfungsbestandteile?“ In ihrer Antwort dazu, nahm die WPK u. a. wie folgt Stellung: Die Abschlussprüfung von Kreditinstituten ist in § 340k HGB geregelt. Aufgrund des Verweises in § 340k Abs. 1 Satz 1 HGB auf § 29 KWG wird der handelsrechtliche Prüfungsumfang nach §§ 317 ff. HGB für Kreditinstitute gesetzlich ausgedehnt auf die Pflicht zur Prüfung der Einhaltung zusätzlicher aufsichtsrechtlicher KWG-Normen durch das Kreditinstitut. Diese aufsichtsrechtliche Prüfung schließt u. a. die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditinstituts, der Einhaltung der Anzeigepflichten sowie weiterer Anforderungen...