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Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung für ein Familienheim (Oberste Finanzbehörden der Länder)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims im Fall der Beschädigung bzw. Zerstörung des Familienheims aufgrund höherer Gewalt geäußert (, BStBl 2022 I S. 226).
Hintergrund: Eine Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b Satz 5 bzw. Nummer 4c Satz 5 ErbStG).
Hierzu wird weiter ausgeführt:
An einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert zu sein, setzt voraus, dass objektiv zwingende Gründe dafü...